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Planung

Brandschutzkonzepte

Die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz ist bei allen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen nachzuweisen, außer sie sind verfahrensfrei. Die Nachweise für den vorbeugenden Brandschutz (bauliche, technische sowie betriebliche/organisatorische Maßnahmen) werden in der Regel als Brandschutzkonzept zusammengefasst.

Als Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz erstellen wir leistungsorientierte Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für alle Arten baulicher Anlagen. Hierbei legen wir großen Wert auf Praxisnähe und vermeiden übertriebene Brandschutzmaßnahmen unter Einhaltung der erforderlichen baurechtlichen Schutzziele. Neben Standard- und Sonderbauten können wir zudem auch auf große Fachkunde im Bereich von Bestandsbauten sowie Industriebauten zurückgreifen.

Brandschutztechnische Stellungnahme

Eine brandschutztechnische Stellungnahme dient der fachlichen Einordnung und Bewertung brandschutzrelevanter Fragestellungen zu einem Gebäude oder Projekt. Anders als ein vollständiges Brandschutzkonzept behandelt sie in der Regel abgegrenzte Themenbereiche oder konkrete Sachverhalte.

Hierzu werden die zur Verfügung gestellten Unterlagen – etwa Pläne, vorhandene Nachweise oder behördliche Schreiben – sowie die einschlägigen rechtlichen und technischen Grundlagen herangezogen und im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme gewürdigt. Die brandschutztechnische Stellungnahme kann dabei aufzeigen, welche Aspekte aus brandschutztechnischer Sicht zu beachten sind und welche weiteren Schritte oder vertiefenden Prüfungen sich anbieten.

Sie ersetzt weder eine umfassende brandschutztechnische Gesamtplanung noch eine behördliche Entscheidung, sondern versteht sich als fachliche Orientierung für Bauherrschaft, Planungsbeteiligte und Behörden. Auf Wunsch kann die brandschutztechnische Stellungnahme durch weiterführende Planungs-, Nachweis- oder Begleitungsleistungen ergänzt werden.

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